Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da Sie
es modifiziert haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.

b)

Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da es
unter dieser Lizenz einschlielich der gem 7 hinzugefgten
Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die
Anforderung aus 4 ab, alle Hinweise intakt zu lassen.

c)

Sie mssen das Gesamtwerk als Ganzes gem dieser Lizenz an jeden
lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird
daher  ggf. einschlielich zustzlicher Bedingungen gem 7  fr das
Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhngig davon, wie diese
zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk
in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige
Erlaubnis nicht auer Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten
haben.

d)

Wenn das Werk ber interaktive Benutzerschnittstellen verfgt, mssen
diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings
das Programm interaktive Benutzerschnittstellen hat, die keine
angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr Werk nicht dafr
zu sorgen, da sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und
unabhngigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des
betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in einer Weise kombiniert
sind, um ein greres Programm zu bilden, in oder auf einem Speicher-
oder Verbreitungsmedium wird als Aggregat bezeichnet, wenn die
Zusammenstellung und das sich fr sie ergebende Urheberrecht nicht dazu
verwendet werden, den Zugriff oder die Rechte der Benutzer der
Zusammenstellung weiter einzuschrnken, als dies die einzelnen Werke
erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht
dafr, da diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.

6. bertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie drfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den
Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und bertragen 
vorausgesetzt, da Sie auerdem den maschinenlesbaren korrespondierenden
Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz bertragen auf eine der
folgenden Weisen:

  ---- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    a) Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unvernderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird.
    b) Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gltig sein mu und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst fr dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von dieser Lizenz betroffen ist, zur Verfgung zu stellen  auf einem haltbaren physikalischen Medium, das blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht hheren Kosten als denen, die begrndbar durch den physikalischen Vorgang der bertragung des Quelltextes anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-Server zu kopieren.
    c) Sie bertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfgung zu stellen. Diese Alternative ist nur fr gelegentliche, nicht-kommerzielle bertragung zulssig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als mit einem entsprechenden Angebot gem Absatz 6b erhalten haben.
    d) Sie bertragen den Objekt-Code dadurch, da Sie Zugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zustzliche Kosten. Sie mssen nicht von den Empfngern verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn es sich bei der fr das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der gleichwertige Kopiermglichkeiten untersttzt  vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhngig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, da dieser lange genug bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu gengen.
    e) Sie bertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-bertragung  vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darber, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d ffentlich und kostenfrei angeboten werden.
  ---- -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem
korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist,
braucht bei der bertragung des Werks als Objekt-Code nicht
miteinbezogen zu werden.

Ein Benutzerprodukt ist entweder (1) ein Endbenutzerprodukt, womit
ein materieller persnlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise fr
den persnlichen oder familiren Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt
wird, oder (2) alles, was fr den Einbau in eine Wohnung hin entworfen
oder dafr verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein
Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsflle als erfat gelten. Wenn ein
spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhlt, bezeichnet
normalerweise einsetzen eine typische oder weitverbreitete Anwendung
dieser Produktklasse, unabhngig vom Status des speziellen Anwenders
oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt
tatschlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da er es einsetzt.
Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhngig davon, ob es
substantiellen kommerziellen, industriellen oder
nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen
stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit Installationsinformationen fr ein Benutzerprodukt sind jedwede
Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschlssel oder andere informationen
gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen
Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden
Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und
auszufhren. Die Informationen mssen ausreichen, um sicherzustellen,
da das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem
Fall verhindert oder gestrt wird aus dem einzigen Grunde, weil
Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gem diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen
mit oder speziell fr den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts
bertragen und die bertragung als Teil einer Transaktion stattfindet,
in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts
dauerhaft auf den Empfnger bergeht (unabhngig davon, wie diese
Transaktion charakterisiert ist), mssen dem gem diesem Paragraphen
mitbertragenen korrespondierenden Quelltext die
Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch
nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Mglichkeit
behlt, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu
installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert
wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schliet
keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates
fr ein Werk bereitzustellen, das vom Empfnger modifiziert oder
installiert worden ist, oder fr das Benutzerprodukt, in dem das Werk
modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein
Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst
die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflut oder wenn
sie die Regeln und Protokolle fr die Kommunikation ber das Netzwerk
verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die
in bereinstimmung mit diesem Paragraphen bertragen werden, mssen in
einem ffentlich dokumentierten Format vorliegen (fr das eine
Implementation in Form von Quelltext ffentlich zugnglich ist), und sie
drfen keine speziellen Passwrter oder Schlssel fr das Auspacken,
Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zustzliche Bedingungen

Zustzliche Genehmigungen sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser
Lizenz ergnzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen
zulassen. Zustzliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte
Programm sollen so betrachtet werden, als wren sie in dieser Lizenz
enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulssig ist. Wenn
zustzliche Genehmigungen nur fr einen Teil des Programms gelten, darf
dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das
gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne
Beachtung der zustzlichen Genehmigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks bertragen, drfen Sie, wenn
Sie es wnschen, jegliche zustzliche Genehmigungen von dieser Kopie
oder jedem Teil der Kopie entfernen. (Zustzliche Genehmigungen drfen
so verfat sein, da sie in bestimmten Fllen, wenn Sie das Werk
modifizieren, entfernt werden mssen.) Sie drfen Material, das Sie
einem betroffenen Werk hinzufgen und fr das Sie das Urheberrecht
besitzen oder in entsprechender Form gewhren drfen, mit zustzlichen
Genehmigungen ausstatten.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz drfen Sie fr
Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufgen (sofern Sie durch
die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die
Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergnzen:

  ---- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    a) Gewhrleistungsausschlu oder Haftungsbegrenzung abweichend von 15 und 16 dieser Lizenz oder
    b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
    c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, da modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder
    d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials fr Werbezwecke oder
    e) das Zurckweisen der Einrumung von Rechten gem dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
    f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) bertrgt, mit vertraglichen Prmissen der Verantwortung gegenber dem Empfnger fr jede Verantwortung, die diese vertraglichen Prmissen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.
  ---- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Alle anderen hinzugefgten einschrnkenden Bedingungen werden als
zustzliche Einschrnkungen im Sinne von 10 betrachtet. Wenn das
Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz
untersteht zuzglich einer weiteren Bedingung, die eine zustzliche
Einschrnkung darstellt, drfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein
Lizenzdokument eine zustzliche Einschrnkung enthlt, aber die
Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, drfen Sie dem betroffenen
Werk Material hinzufgen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments
unterliegt, unter der Voraussetzung, da die zustzlichen
Einschrnkungen bei einer derartigen Relizensierung oder bertragung
verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in bereinstimmung mit diesem
Paragraphen Bedingungen hinzufgen, mssen Sie in den betroffenen
Quelltextdateien eine Aufstellung der zustzlichen Bedingungen
plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen
Hinweis darauf, wo die Zustzlichen Bedingungen zu finden sind.

Zustzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschrnkungen,
drfen in Form einer separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von
Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. Anforderungen gelten in jedem
Fall.

8. Kndigung

Sie drfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es
nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige
Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschlielich aller
Patentlizenzen gem 11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre
Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt,
und zwar (a) vorbergehend, solange nicht bzw. bis der Rechteinhaber
Ihre Lizenz ausdrcklich und endgltig kndigt, und (b) dauerhaft,
sofern es der Rechteinhaber versumt, Sie auf sinnvolle Weise auf die
Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.

Darberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen
Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der
Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, wenn
auerdem dies das erste Mal ist, da Sie auf die Verletzung dieser
Lizenz (fr jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn
Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Hinweises
einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft
wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen
fr dasselbe Material gem 10 zu erhalten.

9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung fr den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszufhren, ist es nicht erforderlich, da
Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines
betroffenen Werks, die sich ausschlielich als Konsequenz der Teilnahme
an einer Peer-To-Peer-Datenbertragung ergibt, um eine Kopie
entgegennehmen zu knnen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser
Lizenz. Jedoch gibt Ihnen nichts auer dieser Lizenz die Erlaubnis, das
Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu verndern.
Diese Handlungen verstoen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz
nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verndern oder
propagieren, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz, die
Ihnen diese Ttigkeiten erlaubt.

10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, erhlt der Empfnger
automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk
auszufhren, zu verndern und zu propagieren  in bereinstimmung mit
dieser Lizenz. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung
dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine Organisations-Transaktion ist entweder eine Transaktion, bei der
die Kontrolle ber eine Organisation oder das im wesentlichen gesamte
Kapital einer solchen, bertragen wird, oder sie ist die Aufteilung
einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu
einer. Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine
Organisations-Transaktion erfolgt, erhlt jeder an der Transaktion
Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhlt, zugleich jedwede Lizenz an
dem Werk, die der Interessenvorgnger des Beteiligten hatte, sowie das
Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom
Interessenvorgnger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem Aufwand
beschaffen kann.

Sie drfen keine zustzlichen Einschrnkungen bzgl. der Ausbung der
unter dieser Lizenz gewhrten oder zugesicherten Rechte vornehmen.
Beispielsweise drfen Sie keine Lizenzgebhr oder sonstige Gebhr fr
die Ausbung der unter dieser Lizenz gewhrten Rechte verlangen, und Sie
drfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder
Gegenansprche in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da
irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf,
Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon
verletzt wurde.

11. Patente

Ein Kontributor ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des
Programms oder eines auf dem Programm basierenden Werks unter dieser
Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte Werk bezeichnen wir als
die Kontributor-Version des Kontributors.

Die wesentlichen Patentansprche eines Kontributors sind all
diejenigen Patentansprche, die der Kontributor besitzt oder
kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die
durch irgendeine Weise des gem dieser Lizenz erlaubten Erzeugens,
Ausfhrens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt wrden.
Dies schliet keine Patentansprche ein, die erst als Konsequenz
weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entstnden. Fr den
Zweck dieser Definition schliet "Kontrolle" das Recht mit ein,
Unterlizenzen fr ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit den
Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gewhrt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und
gebhrenfreie Patentlizenz gem den wesentlichen Patentansprchen des
Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu
verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und auerdem
auszufhren, zu modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Abstzen ist eine Patentlizenz jedwede
ausdrckliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt,
ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine ausdrckliche
Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei
Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu
erteilen bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu
beschlieen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, das wissentlich auf eine
Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext
nicht fr jeden zum Kopieren zur Verfgung gestellt wird  kostenlos,
unter den Bedingungen dieser Lizenz und ber einen ffentlich
zugnglichen Netzwerk-Server oder andere leicht zugngliche Mittel ,
dann mssen Sie entweder (1) dafr sorgen, da der korrespondierende
Quelltext auf diese Weise verfgbar gemacht wird oder (2) dafr sorgen,
da Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz fr dieses spezielle Werk
entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz
vereinbaren Weise bewirken, da die Patentlizenz auf nachgeordnete
Empfnger ausgedehnt wird. Wissentlich angewiesen sein bedeutet, da
Sie tatschliches Wissen darber haben, da  auer wegen der
Patentlizenz  Ihre bertragung des betroffenen Werks in einen Staat
oder die Benutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfnger in einem
Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat
verletzen wrden, deren Gltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen
Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk bertragen oder
durch Vermittlung einer bertragung propagieren, und Sie gewhren
einigen Empfngern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen,
Propagieren, Modifizieren und bertragen einer speziellen Kopie des
betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gewhrte
Patentlizenz automatisch auf alle Empfnger des betroffenen Werks und
darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist diskriminierend, wenn sie in ihrem
Gltigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz gewhrten Rechte
nicht einschliet, wenn sie die Ausbung dieser Rechte verbietet oder
wenn sie die Nichtausbung einer oder mehrerer dieser Rechte zur
Bedingung hat. Sie drfen ein betroffenes Werk nicht bertragen, wenn
Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem
Gebiet der Verbreitung von Software geschftlich ttig ist, gem dem
Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma Ihrer
Aktivitt des bertragens des Werks basieren, und gem dem die
Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewhrt,
die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen
bertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien)
oder (b) hauptschlich fr und in Verbindung mit spezifischen Produkten
oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn,
Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. Mrz 2007 eingetreten oder die
Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die
irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung
ausschliet oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gem anwendbarem
Patentrecht zustnde.

12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig)
Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, ein betroffenes Werk
unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und
Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu bertragen, dann drfen Sie als
Folge das Programm berhaupt nicht bertragen. Wenn Sie zum Beispiel
Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, denen Sie
das Programm bertragen haben, eine Gebhr fr die weitere bertragung
einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als
auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die bertragung des
Programms zu verzichten.

13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein
betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu
verbinden (linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU
Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu bertragen. Die
Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil
anwendbar, der das betroffene Werk darstellt, aber die speziellen
Anforderungen der GNU Affero General Public License, 13, die sich auf
Interaktion ber ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die
Kombination als solche anwendbar.

14. berarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License verffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen
entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder jeder spteren Version (or any later version)
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn
das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige
Version whlen, die je von der Free Software Foundation verffentlicht
wurde.

15. Gewhrleistungsausschlu

Es besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies
gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt,
stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur
Verfgung, wie es ist, ohne irgendeine Gewhrleistung, weder
ausdrcklich noch implizit, einschlielich  aber nicht begrenzt auf 
die implizite Gewhrleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit fr
einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und
Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das
Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen
Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.

16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
bertragen hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar,
einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschlielich  aber nicht beschrnkt auf  Datenverluste, fehlerhafte
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen
werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Urheberrechtsinhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden
unterrichtet worden war.

17. Interpretation von  15 und 16

Sollten der o.a. Gewhrleistungsausschlu und die o.a.
Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem lokalem Recht
unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht
anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in
Zusammenhang mit dem Programm am nchsten kommt, es sei denn, dem
Programm lag eine entgeltliche Garantieerklrung oder Haftungsbernahme
bei.

ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN

Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden knnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom
grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das
am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich
darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei die Copyright-Zeile
besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollstndigen
Vermerke zu finden sind.

   [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
  Copyright (C) [Jahr][Name des Autors] 

   This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 3 of the License, or (at your option) any later version. 

   This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details. 

   You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, see <http://www.gnu.org/licenses/>. 

Auf Deutsch:

   [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
  Copyright (C) [Jahr][Name des Autors] 

   Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder spteren Version. 

   Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License. 

   Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>. 

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktive Befehle in einem Terminal entgegennimmt,
sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

   [Programm]Copyright (C) [Jahr][Name des Autors]
  This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type show w.
  This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type show c for details. 

Auf Deutsch:

   [Programm]Copyright (C) [Jahr][Name des Autors] Fr dieses Programm besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" fr Details ein.
  Dies ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie "show c" fr Details ein. 

Die hypothetischen Kommandos show w und show c sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos auch anders lauten; fr ein Programm mit
graphischer Benutzeroberflche werden Sie sicherlich eine About-Box
verwenden.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Urheberrechteverzicht fr
das Programm unterschreiben lassen. Fr weitere Informationen darber
und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen, siehe
http://www.gnu.org/licenses/.

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung Ihres
Programms in proprietre Programme. Wenn Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek ist, dann kann es sinnvoller sein, das Linken
proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn dies
Ihre Absicht ist, sollten Sie die GNU Lesser General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden. Lesen Sie aber bitte vorher
http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html.

* * *

Copyright-Notiz des englischsprachigen Orignals:
Copyright notice above.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Verbatim copying and distribution of this entire article is permitted in
any medium without royalty provided this notice is preserved.

bersetzung:
Copyright-Notiz siehe oben.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist gebhrenfrei gestattet, diesen Artikel als Ganzes und unverndert
in beliebigen Medien zu kopieren und weiterzugeben, sofern dieser
Hinweis erhalten bleiben.
